HA.II.270 Landammann Jost Jakob und die Landleute von Schwyz erlassen Vormundschaftsgesetze, 20.09.1399 (Dokument)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:HA.II.270
Signatur Archivplan:HA.II.270
Titel:Landammann Jost Jakob und die Landleute von Schwyz erlassen Vormundschaftsgesetze
Entstehungszeitraum:20.09.1399
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 270
Ansichtsbild:
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Angaben zu Inhalt und Struktur

Darin:Kopie aus dem 18. Jahrhundert beiliegend.
Inhalt:Landammann Jost Jakob und die Landleute von Schwyz erlassen folgendes Vormundschaftsgesetz:
1. Wer auf seinem Todbette jemanden zum Vogt seiner Kinder verlangt, dessen Begehren soll der Angesprochene nachkommen.
2. Die nächsten Verwandten können unbevogteten Waisen einen Vogt wählen, sei er Vater- oder Muttermag.
3. Jeder Vogt haftet für verschwendetes Mündelgut.
4. Jeder Vogt soll nach Verlangen der nächsten und ehrbarsten Verwandten des Mündels jährlich ein- oder zweimal Rechnung ablegen und zwar innert 8 Tagen nach gestelltem Gesuch.
5. Der Mann soll seines Weibes Vogt sein.
6. Zur Rechnungsabnahme beauftragt der Landammann drei von den Sechzigern.
Gegeben an dem Samstag "vor sant Mauritzen Abend".;Vormundschaftsgesetz

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Pergament
Siegelbeschreibung:Siegel abgefallen.
Register:Nein

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Veröffentlichungen:Kothing, Landbuch, 156
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=369526
 

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