HA.II.266 Landammann Jost Jakob und die Landleute von Schwyz beschliessen, dass jede Pfandversetzung an liegendem oder fahrendem Gut in den "lütkilchen" verkündet werden soll, ansonst sie keine Kraft habe, 21.07.1397 (Dokument)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:HA.II.266
Signatur Archivplan:HA.II.266
Titel:Landammann Jost Jakob und die Landleute von Schwyz beschliessen, dass jede Pfandversetzung an liegendem oder fahrendem Gut in den "lütkilchen" verkündet werden soll, ansonst sie keine Kraft habe
Entstehungszeitraum:21.07.1397
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 266
Ansichtsbild:
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Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Landammann Jost Jakob und die Landleute von Schwyz beschliessen, dass jede Pfandversetzung an liegendem oder fahrendem Gut in den "lütkilchen" verkündet werden soll, ansonst sie keine Kraft habe.
Gegeben an St. M. Magdalenen Abend.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Pergament
Siegelbeschreibung:Das neue des Landes hängt, etwas undeutlich.
Register:Nein

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Veröffentlichungen:Kothing, Landbuch, 275
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=369522
 

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