HA.II.259 Schiedsgerichtsurteil von Boten aus Luzern und Unterwalden im Streit zwischen Uri und Schwyz wegen der Güter zu Reimerstalden und anderer Güter, welche die Urner innerhalb der Landmarch der Schwyzer besassen, 12.10.1396 (Dokument)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:HA.II.259
Signatur Archivplan:HA.II.259
Titel:Schiedsgerichtsurteil von Boten aus Luzern und Unterwalden im Streit zwischen Uri und Schwyz wegen der Güter zu Reimerstalden und anderer Güter, welche die Urner innerhalb der Landmarch der Schwyzer besassen
Entstehungszeitraum:12.10.1396
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 259
Ansichtsbild:
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Angaben zum Kontext

Ausstellungsort:Beckenried

Angaben zu Inhalt und Struktur

Darin:Kopie aus dem 17.Jahrhundert beiliegend.
Inhalt:Die Boten von Luzern: Heinrich von Wissenwegen, Ammann, Johans von Mos, Hartmann von Stans, Johans von Dierikon; von Unterwalden ob dem Kernwald: Werner Seilin, Ammann, Heinrich von Zuben, Claus von Rütlin; von Nidwalden: Heinrich an der Spilmatte und Claus Sulzmatter - sprechen im Streit zwischen Uri und Schwyz wegen der Güter zu Reimerstalden und anderer Güter, welche die Urner innerhalb der Landmarch der Schwyzer besassen, folgendes Urteil:
1. Uri bleibt unangefochten bei allen Gütern, die in dem Anlassbriefe vom gestrigen Tage [Archiv Luzern] genannt sind, weil Schwyz sie von jenen, die sie zuerst veräusserten, nicht angesprochen habe.
2. Wenn inskünftig die von Uri diese Güter verkaufen oder verpfänden, so soll das an niemand andern geschehen als an die von Schwyz, es sei denn, dass dies es gestatten oder von ihrer Einung zurücktreten (vgl. Urkunde vom 9. Okt. 1385, Urk. Nr. 241).
3. Sobald die Zeit einer Verpfändung ausläuft, so gibt der Urner das Pfand dem Eigentümer und wenn dieser es nicht will, dem gemeinen Land zu Schwyz zu lösen; wollen auch diese nicht, so behält er es unangefochten bei.
Gegeben zu Beckenried am Donnerstag vor St. Gallentag.

Stichworte: Johann von Moos, Riemenstalden, Klaus von Rütli, Niklaus Sulzmatter

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Pergament
Siegelbeschreibung:Es hängt noch das 2. des Johans von Mos, undeutlich.
Register:Nein

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=369515
 

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