HA.II.256 Schwyzer Landleutebeschluss betreffend die ungetreue Behandlung eines Vogtkindes (widerrechtliche Eheschliessung oder widerrechtliche Klosterverpründung), 26.02.1396 (Dokument)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:HA.II.256
Signatur Archivplan:HA.II.256
Titel:Schwyzer Landleutebeschluss betreffend die ungetreue Behandlung eines Vogtkindes (widerrechtliche Eheschliessung oder widerrechtliche Klosterverpründung)
Entstehungszeitraum:26.02.1396
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 256
Ansichtsbild:
  • 1
  • 2
    

Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Landammann Jost Jakob und die Landleute von Schwyz beschliessen:
Wer dem andern sein Vogtkind sei es in ein Kloster, sei es zur Ehe entführt, der soll allen daherigen Schaden ersetzen, und eine Busse von 15 Pfund bezahlen. Ist der Schuldige nicht imstande, diese Entschädigung zu leisten, so soll er ihn als einen "rechten Strassenrauber" verrufen und nach der Mahnung auf der Weidhuob unverzüglich richten. In gleicher Schuld soll der Vogt und seine Freunde sein, wenn sie den Mündel ins Kloster oder zur Ehe bestimmen ohne den Rat der "Freunde".
Gegeben am Samstag vor ingendem Märzen.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Pergament
Siegelbeschreibung:Das neue (II. Form), des Landes hängt, stark beschädigt.
Register:Nein

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Veröffentlichungen:Kothing, Landbuch, 274
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=369512
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr it nl ar hu ro
Online Archivkatalog des Staatsarchivs Schwyz