HA.II.229 Unschädlicherklärung der unter Vermittlung von Zürich, Luzern und den drei Waldstätten abgeschlossenen Richtung zwischen der Stadt Bern und den Grafen von Kyburg und dem Berner Bündnis mit den drei Waldstätten, 23.04.1384 (Dokument)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.II.229
Signatur Archivplan:HA.II.229
Titel:Unschädlicherklärung der unter Vermittlung von Zürich, Luzern und den drei Waldstätten abgeschlossenen Richtung zwischen der Stadt Bern und den Grafen von Kyburg und dem Berner Bündnis mit den drei Waldstätten
Entstehungszeitraum:23.04.1384
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 229
Ansichtsbild:
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Inhalt und innere Ordnung

Darin:Kopie von Gilg Tschudis Hand beiliegend.
Inhalt:Otto von Bubenberg, Edelknecht und Schultheiss, Rat und Bürger von Bern urkunden der Richtung wegen, welche jüngst (7. April) durch die drei Waldstätte und Zürich und Luzern zwischen den Grafen von Kyburg und der Stadt Bern gemacht worden war, dass diese den drei Waldstätten an den ewigen Bünden mit Bern unschädlich sein solle.
Gegeben am St. Georientag.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen:Pergament
Siegelbeschreibung:Siegel von Bern hängt, etwas zerbrochen.
Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Veröffentlichungen:Tschudi, I. 510
Hergott, III. 750
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=369484
 

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