HA.II.114 Schwyzer Landleutebeschluss betreffend die Hilfspflicht der Landesbewohner bei feindlichen Übergriffen, 24.06.1339 (Dokument)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:HA.II.114
Signatur Archivplan:HA.II.114
Titel:Schwyzer Landleutebeschluss betreffend die Hilfspflicht der Landesbewohner bei feindlichen Übergriffen
Entstehungszeitraum:24.06.1339
Stufe:Dokument
Archivalienart:Urkunde
Bisherige Zitierweise:STASZ, Urk. Nr. 114
Ansichtsbild:
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Angaben zu Inhalt und Struktur

Inhalt:Die Landleute von Schwyz bestimmen, dass dem, wer von ihnen feindlich angegriffen oder überfallen wird, ein jeder Landmann mit Leib und Gut bei Eiden beistehen soll, sobald er den Hilferuf oder die Sturmglocke hört. Wer dies Gebot übertritt, ist als meineidig erklärt und in die Strafe von 5 Pfund (dem Kläger) verfallen.
Gegeben am St. Johannestag "ze Sungicht".

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Sprachen und Schriften:Deutsch
Physische Beschaffenheit:Pergament
Siegelbeschreibung:Siegel abgefallen.
Register:Nein

Angaben zu verwandtem Material

Orginale (Existenz, Aufbewahrungsort):Original
Veröffentlichungen:Kothing, Landbuch, 267
Digitalisat vorhanden:Ja
 

Benutzung

Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=369366
 

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