BEZ.03.B.XIV.11 Nachdem verschiedentlich Wein, Most und Branntwein unter Hinterziehung des Angstergeldes in die Landschaft March eingeführt wurde, haben Landammann und Gesessener Landrat zu Schwyz erkannt, dass die Einfuhr von Wein, Most und Branntwein innerhalb der ersten 14 Tage entweder dem bes

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIV.11
Signatur Archivplan:B.XIV.11
Titel:Nachdem verschiedentlich Wein, Most und Branntwein unter Hinterziehung des Angstergeldes in die Landschaft March eingeführt wurde, haben Landammann und Gesessener Landrat zu Schwyz erkannt, dass die Einfuhr von Wein, Most und Branntwein innerhalb der ersten 14 Tage entweder dem bestellten Einzüger Goldschmied Franz Ignaz Schorno oder einem von ihm hiezu Verordneten anzuzeigen ist, widrigenfalls die Schuldigen in eine Busse verfallen
Entstehungszeitraum:14.06.1753
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:14.06.1788
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=695068
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr it nl ar hu ro
Online Archivkatalog des Staatsarchivs Schwyz