HA.IV.568.003 Udligenswilerhandel, Nr. 22-32, 18.10.1725-31.12.1725 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.568.003
Signatur Archivplan:HA.IV.568.003
Frühere Signaturen:541
Titel:Udligenswilerhandel, Nr. 22-32
Entstehungszeitraum:18.10.1725 - 31.12.1725
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 568.003

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Der Udligenswilerhandel war ein Grundsatzstreit um weltliche Gerichtsrechte über den Klerus. Als Auslöser gilt ein Tanzverbot, das der Udligenswiler Pfarrer Christian Leonz Andermatt trotz der Tanzerlaubnis des Landvogts für das Nachkirchweihfest vom 16.8.1725 ausgesprochen hatte. Er bekam daraufhin einen obrigkeitlichen Verweis, der vom bischöflichen Kommissar Johann Riser als Angriff auch das kanonische Recht gewertet wurde. Im Verlauf dieses Streits verlagerte sich die Nuntiatur von Luzern nach Uri. (HLS online, 24.06.2013).

Nr. 22: Der Nuntius drückt in diesem Brief sein Unverständnis aus. 18.10.1725.
Nr. 25: Luzern schreibt, dass der Nuntius im Unguten von Luzern abgereist ist. 07.11.1725.
Nr. 26. Abreise von Pfarrer Andermatt. 13.11.1725.
Nr. 32: Beschluss von Luzern wie Pfarrer, die wie Andermatt handeln bestraft werden sollen.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Religion; Kirche; Geistliche; Rechtliches
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.568.003.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:31.12.1760
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=376364
 

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