HA.IV.224.006 Waisen- und Frauengut: Nr. 67-82, 13.07.1812-10.12.1816 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.224.006
Signatur Archivplan:HA.IV.224.006
Frühere Signaturen:450
Titel:Waisen- und Frauengut: Nr. 67-82
Entstehungszeitraum:13.07.1812 - 10.12.1816
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 224.006

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Dokumente zur Verwaltung des Vermögens von Waisen und Frauen:

Nr. 67: Luzern meldet sich wegen des Erbes von Jakob Köpfli. Sein Schwager Josef Nigg, Gersau, braucht das Geld, um Köpflis Schulden in Bergamo zu begleichen. 13.7.1812.
Nr. 68: Abschrift der Waisen- und Vogtverordnung vom 23.1.1813.
Nr. 69, 72, 73: St. Gallen klagt gegen die Weigerung der March, die Vermögen der Ehefrauen von Alois Reymann und Leonz Reymann freizugeben. 23.1.1813. Die Kanzlei March nimmt am 28.10.1813 Stellung. Die rechtmässigen Erben sind gegen eine Übergabeder Vermögen, da schon ein grosser Teil des Erbes verbraucht worden sei. St. Gallen kritisiert am 17.1.1814 das Verhalten der March bzw. von Schwyz.
Nr. 70, 71: Luzern bittet um Informationen über die Schwyzer Verordnungen zum Vermögen von Witwen und Waisen. Im konkreten Fall geht es um das Vermögen von Maria Anna Zurgilgen, von Küssnacht, und ihrem Sohn Peter Anton Truttmann. Die Summe beträgtrund 6300 Gulden. 15.10.1819. Am 15.10.1819 folgt die Stellungsnahme von Küssnacht.
Nr. 74: Menzingen schickt einen Empfangsschein. 19.4.1814.
Nr. 75: Muri bestätigt den Empfang der Kapitalbriefe von Maria Agatha End, Ehefrau von Josef Anton Einchhorn. 25.4.1814. Beilage: Quittung vom 25.4.1814.
Nr. 76: Menzingen bestätigt den Erhalt von zwei Schuldscheinen, die der Frau von Dr. Xaver Vogel gehören. 29.4.1814.
Nr. 77: Luzern bittet um einen "Bewilligungsschein", damit Alois Hicklin aus dem Vermögen seiner verstorbenen Frau 150 Gulden ausbezahlt werden können. 12.12.1814.
Nr. 78, 79: Luzern nimmt Stellung, ob Barbara Lifenbach (Lisebach)?, Ehefrau von Karl Martin Petermann, Arth, 100 Gulden aus ihrem Vermögen bekommen kann. Lifenbachs erster Ehemann war ein Schlumpf aus Arth. 22.1815. Die Antwort aus Arth folgt am14.2.21815.
Nr. 80, 81: Das Waisenamt Schwyz teilt Sergant Major Triner in Holland mit, dass das Geld für Tambourmeister Viktor Föhn an Triners Schwester (Frau von Viktor Linggi) ausbezahlt wurde. Viktor Föhn hat Franz Föhn, Iberg, als Vogt. 3.12.1816. Am3.12.1816 lässt das Waisenamt gleichzeitig eine Bestätigung über die Auszahlung ausstellen.
Nr. 82: Greppen bittet Schwyz in zwei Fällen um Unterstützung: 1. Überweisung des Vermögens von Katharina Kenel von Arth, Frau von Anton Pfrunder, Greppen. 2. Eintreiben der Schulden bei Bläsi Greter, von Greppen, in Schwyz. 10.12.1816.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Erbrecht; Erbsachen; Erbstreitigkeiten; Witwen; Waisenamt; Waisenlade; Frauenvermögen; Waisenvermögen; Vormundschaften; Vormundschaftswesen; Vogtswesen; Vogtrechnungen; Dienste, fremde
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.224.006.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:10.12.1851
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=375079
 

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