HA.IV.218.009 Pressefreiheit, Zensur, Nr. 83-94, 04.1842-19.12.1845 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.218.009
Signatur Archivplan:HA.IV.218.009
Frühere Signaturen:437
Titel:Pressefreiheit, Zensur, Nr. 83-94
Entstehungszeitraum:04.1842 - 19.12.1845
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 218.009

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Schreiben zu Pressefreiheit, Meinungsfreiheit und Zensur.

Nr. 83: Anonymer Text mit Bezug auf einen Artikel im "St. Gallischen Mehrheitsfreund", Nr. 14, April 1842, der die Verhältnisse in Schwyz wegen der Verfassungsänderung anprangert.
Nr. 84-86: Disteli-Kalender: Der Polizeidirektor leitet das Verhörprotokoll von Peter Anton Jütz, Brunnen, weiter. Dieser hatte Disteli-Kalender (Disteli: liberaler Karikaturist) verkauft. Beilagen: Brief vom Verleger Amiet, Quittung des Verlags überdie Lieferung der Kalender, Quittung für den Kauf der Kalender, 2 Briefe des Verlags an Jütz. Nebst Jütz werden seine Frau Marianne Jütz und Maria Barbara Stocker befragt. 13.2. und 11.3. 1844, 13.6.1845.
Nr. 87: Die Gebrüder Benziger, Einsiedeln, üben Kritik am Pressegesetz bzw. am 13. Artikel anhand eines konkreten Beispiels. 14.6.1845.
Nr. 88: Der Polizeidirektor informiert über die Beschlagnahmung und das Verbot der NZZ und Glarnerzeitung. Den Postbüros verbietet er die Weiterleitung der Zeitungen an die Abonnenten. 11.7.1845.
Nr. 89: Die Kanzlei Einsiedeln schreibt gegen das Verbot der NZZ. 11.7.1845.
Nr. 90: Urteil des Kantonsgerichts gegen die Zeitung "Schweizerischer Republikaner". Im konkreten Fall war ein Leutnant Alois Birchler, Einsiedeln, beteiligt. 31.7.1845.
Nr. 91: Brief mit Beilagen zum Prozess gegen Goldschmied Schell, von Zug, wegen "Ausbreitung von verbotenen Schriften". Beilagen: Bericht des Verhöramts, Büchlein "Offenes Glaubensbekenntnis der christlich-apostolisch-katholischen Gemeinde",gedrucktes Gedicht "Leu's Seelenqual und Tod", gedrucktes "Gebet eines schwyzerischen Landmannes beim Anfange des Jahres 1845", Druck "Die Freischaaren von den liberalen Wehrmännern von Zug", Protokolle der Einvernahmen von Nagler Rudolf Imhof,Schwyz, Alois Beeler, Schwyz, Franz Amgwerd, Sattel, Brief von Schell an Amgwerd. 13.10.1845.
Nr. 92: Antwort der Zuger auf die von Schwyz verlangte Auslieferung Schells. Nach einer Untersuchung stellten die Zuger fest, dass Schell unschuldig ist und sie ihn daher nicht ausliefern. 13.9.1845.
Nr. 93: Urteil des Kantonsgerichts Schwyz gegen die St. Gallerzeitung wegen des Artikels "Zustände im Kt. Schwyz". Das Urteil erklärt die die Beschlagnahmung und das Verbot der Zeitung für gerechtfertigt. 11.12.1845.
Nr. 94: Kanzlei Schwyz an Landamman wegen des Verbots der NZZ: Am Fall beteiligt sind Rechtsanwalt Blaser, Bezirks-Landammann Bernardin Schilter und der Handlungsreisende Sutermeister. 19.12.1845.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Drucksachen; Zeitungen; Nachrichten; Bücher; Zensur; Pressezensur; Meinungsfreiheit; Disteli
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.218.009.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:19.12.1880
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=374988
 

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