HA.IV.119.041 Aussereheliches Kind, Kindsaussetzung, Nr. 242-249, 02.01.1843-05.08.1843 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.119.041
Signatur Archivplan:HA.IV.119.041
Frühere Signaturen:412
Titel:Aussereheliches Kind, Kindsaussetzung, Nr. 242-249
Entstehungszeitraum:02.01.1843 - 05.08.1843
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 119.041

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Briefe und Strafsentenzen des Kriminalgerichts zu Carolina Marty (verheiratete Lagler), Steinen, Balthasar Schorno, Steinen, und Elisabeth Baumann, von Meggen, toleriert in Iberg. Die verheiratete Carolina Marty gebar in Küssnacht ein aussereheliches Kind. Elisabeth Baumann hat zusammen mit Helen Stutzer, Küssnacht, das neugeborene Kind in Adligenswil ausgesetzt.
Urteil für Carolina Marty wegen Ehebruch, Meineid (falsche Aussage), aussereheliche Geburt, Verheimlichung von Schwangerschaft und Geburt, Kindsaussetzung, Unzucht, Versuch der Beseitigung ihres Ehemannes: 1/2 Stunde am Pranger und Halseisen mit einer Rute in der Hand unter Aufsicht des Scharfrichters, 8 Tage Gefängnis im Spittel bei magerer Kost dabei bei Ein- und Austritt je 12 Rutenstreiche in einem geschlossenen Raum, polizeiliche Aufsicht und religiöse Unterweisung, Übernahme der Prozess- und Verpflegungskosten. Im Urteil wird erwähnt, dass sie wiederholt mehreren Männern die «Beiwohnung» gegen Geld erlaubt hat (Prostitution).
Urteil für Elisabeth Baumann wegen Teilnahme an einer verheimlichen Geburt und Kindsaussetzung: 1/2 Stunde neben dem Pranger und Halseisen mit der Rute in der Hand, Verlust der bürgerlichen Ehren auf unbestimmte Zeit, Übernahme der Prozess- und Verpflegungskosten.
Urteil für Kirchenvogt Balthasar Schorno, wegen Unzucht, Schwängerung, Mithilfe zur Verheimlichung von Schwangerschaft und Geburt «zwar nicht schuldig, aber im höchsten Grad verdächtig» ist: Entlassung unter höchstem Verdacht, Übenahme der Prozess- und Verpflegungskosten.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Unzucht; Uneheliche Geburten; Uneheliche Schwangerschaften; Findelkinder; Gefangene
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.119.041.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:05.08.1878
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=374055
 

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