HA.IV.118.036 Unzucht, Missbrauch, Beihilfe, Nr. 211-216, 08.09.1839-04.02.1840 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.118.036
Signatur Archivplan:HA.IV.118.036
Frühere Signaturen:411
Titel:Unzucht, Missbrauch, Beihilfe, Nr. 211-216
Entstehungszeitraum:08.09.1839 - 04.02.1840
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 118.036

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Urteile, Begleitbrief und Bittschreiben im Prozess gegen Fidel Linggi und seine Frau Maria Anna Felchlin, Arth, die Magd Katharina Holdener aus Iberg und den Arzt Doktor Josef Anton Schindler, Arth. Fidel Linggi wurde wegen Ehebruchs mit Katharina Holdener und der Besorgung eines Abtreibungspulvers verurteilt. Straferschwerend war, dass er wegen den gleichen Delikten, begangen mit Agatha Kälin, Einsiedeln, am 21.10.1836 verurteilt worden war. Urteil: 1/2 Stunde am Pranger mit dem Halseisen durch den Scharfrichter, halber Staupenschlag, Übernahme der Prozess- und Verpflegungskosten. Maria Anna Felchlin wurde wegen Mitwisserschaft, Beihilfe zur Abtreibung und unterlassener Hilfeleistung bei der Geburt des Kindes von Katharina Holdener verurteilt: 1/2 Stunde neben dem Pranger durch den Läufer, Übernahme der Prozess- und Verpflegungskosten. Katharina Holdener, eine Dienstmagd, wurde wegen Ehebruch und Vernachlässigung ihres Kindes schuldig gesprochen. Strafmildernd war für das Gericht, dass sie von Fidel Linggi dazu verleitet wurde. Urteil: 1/2 Stunde mit Rute in der Hand neben dem Pranger, acht Wochen Eingrenzung in den Bezirk Schwyz, religiöse und weltlichte Aufsicht durch die Behörde, Übernahme der Prozess- und Verpflegungskosten. Ihre Untersuchung (Haft?) dauerte 33 Wochen. Doktor Josef Anton Schindler wurde der Abtreibung nicht schuldig, aber höchst verdächtig gesprochen. Urteil: Entlassung (da entsprechende Gesetze fehlten), Übernahme der Prozess- und Verpflegungskosten.
Am 4.2.1840 bitten die Eheleute Linggi Landammann und Regierung um eine Reduktion der in ihren Augen hohen Prozesskosten.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Unzucht; Ehe; Ärzte; Uneheliche Geburten; Uneheliche Schwangerschaften
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.118.036.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:04.02.1875
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=374002
 

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