Identifikation |
Signatur: | HA.IV.102.002 |
Signatur Archivplan: | HA.IV.102.002 |
Frühere Signaturen: | 366 |
Titel: | Gerichtsadministration; Nr. 21-73 |
Entstehungszeitraum: | 09.05.1803 - 19.10.1847 |
Stufe: | Dossier |
Archivalienart: | Akten |
Bisherige Zitierweise: | STASZ, Akten 1, 102.002 |
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Kontext |
Name der Provenienzstelle: | STASZ |
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Inhalt und innere Ordnung |
Darin: | Es geht hauptsächlich um Sitzungstermine und Richter-Personalien des Kantons- bzw. Appellationsgerichts: Richterwahlen, Gerichtseinberufungen und Diskussionen um den Sitzungsplan, Bekanntgabe der Verhinderung oder Befangenheit von Richtern oder Substituten, Begehren um Entlassung von der Stelle eines Kantonsrichters / Weigerungen, eine solche Stelle anzunehmen. Ausserdem mehrere Ansuchen des Kantonsgerichts bei der Regierungskommission, mögliche Beleidigungen des Gerichts zu untersuchen und zu ahnden oder mutmasslichen Amtsgeheimnisverletzungen durch Gerichtsmitglieder nachzugehen.
Speziell: - Anzeige des Kantonsgerichts an den Landammann von seiner Konstituierung nach dem Verfassungswechsel von 1833 (Nr. 32) - Verfassungswidrige Verschwägertheit eines Richters mit seinem Substituten (Nr. 33-34) - Fall Kleiner Rat Luzern vs. Thomas Kaelin (Schwyz), Verleger des Waldstätter Boten: Bitten / Empfangsbestätigungen an den Kantonsschreiber um Kopien von Beschwerdeschriften, Urteilen usw. (1836, Nr. 37-38) - Gesuch des Kantonsgerichts an die Regierungskommission um Unterstützung in der Untersuchung gewisser Vorkommnisse bei der erstinstanzlichen Verhandlung eines Falls vor dem Bezirksgericht Pfäffikon (1838, Nr. 42) - Gesuch des Kantonsgerichts an die Regierungskommission um ein wärmeres Sitzungszimmer (1839, Nr. 43) - Rüge Benedikt Diethelms, dass er bei der Einberufung des Kantonsgerichts übergangen worden sei: Er gedenke nicht, die ihm übertragene Stelle des Kantonsstatthalters anzunehmen und betrachte sich nach wie vor als Kantonsrichter (1840, Nr. 53-56) - Aussage eines Parteienanwalts vor dem Kantonsgericht: Der Gegenanwalt habe sich verlauten lassen, bereits alle Mitglieder des Gerichts bis auf zwei auf seiner Seite zu haben, und diese zwei liessen sich auch noch kaufen (1842, Nr. 64) - Bitten um Zurücknahme einer schon erfolgten Gerichtseinberufung wegen gütlicher Einigung der Parteien (1847, Nr. 72) |
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Zugangs- und Benutzungsbestimmungen |
Register: | Nein |
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Sachverwandte Unterlagen |
Digitalisat vorhanden: | Ja |
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Anmerkungen |
Allgemeine Anmerkungen: | Gerichtswesen; Gericht; Kantonsgericht; Diethelm, Benedikt; Zeitungen |
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Dateien |
Dateien: | |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 19.10.1882 |
Erforderliche Bewilligung: | Archiv |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Mitarbeiter |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=373283 |
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