HA.IV.102.002 Gerichtsadministration; Nr. 21-73, 09.05.1803-19.10.1847 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.102.002
Signatur Archivplan:HA.IV.102.002
Frühere Signaturen:366
Titel:Gerichtsadministration; Nr. 21-73
Entstehungszeitraum:09.05.1803 - 19.10.1847
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 102.002

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Es geht hauptsächlich um Sitzungstermine und Richter-Personalien des Kantons- bzw. Appellationsgerichts: Richterwahlen, Gerichtseinberufungen und Diskussionen um den Sitzungsplan, Bekanntgabe der Verhinderung oder Befangenheit von Richtern oder Substituten, Begehren um Entlassung von der Stelle eines Kantonsrichters / Weigerungen, eine solche Stelle anzunehmen. Ausserdem mehrere Ansuchen des Kantonsgerichts bei der Regierungskommission, mögliche Beleidigungen des Gerichts zu untersuchen und zu ahnden oder mutmasslichen Amtsgeheimnisverletzungen durch Gerichtsmitglieder nachzugehen.

Speziell:
- Anzeige des Kantonsgerichts an den Landammann von seiner Konstituierung nach dem Verfassungswechsel von 1833 (Nr. 32)
- Verfassungswidrige Verschwägertheit eines Richters mit seinem Substituten (Nr. 33-34)
- Fall Kleiner Rat Luzern vs. Thomas Kaelin (Schwyz), Verleger des Waldstätter Boten: Bitten / Empfangsbestätigungen an den Kantonsschreiber um Kopien von Beschwerdeschriften, Urteilen usw. (1836, Nr. 37-38)
- Gesuch des Kantonsgerichts an die Regierungskommission um Unterstützung in der Untersuchung gewisser Vorkommnisse bei der erstinstanzlichen Verhandlung eines Falls vor dem Bezirksgericht Pfäffikon (1838, Nr. 42)
- Gesuch des Kantonsgerichts an die Regierungskommission um ein wärmeres Sitzungszimmer (1839, Nr. 43)
- Rüge Benedikt Diethelms, dass er bei der Einberufung des Kantonsgerichts übergangen worden sei: Er gedenke nicht, die ihm übertragene Stelle des Kantonsstatthalters anzunehmen und betrachte sich nach wie vor als Kantonsrichter (1840, Nr. 53-56)
- Aussage eines Parteienanwalts vor dem Kantonsgericht: Der Gegenanwalt habe sich verlauten lassen, bereits alle Mitglieder des Gerichts bis auf zwei auf seiner Seite zu haben, und diese zwei liessen sich auch noch kaufen (1842, Nr. 64)
- Bitten um Zurücknahme einer schon erfolgten Gerichtseinberufung wegen gütlicher Einigung der Parteien (1847, Nr. 72)

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Gerichtswesen; Gericht; Kantonsgericht; Diethelm, Benedikt; Zeitungen
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.102.002.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:19.10.1882
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=373283
 

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