HA.IV.94.005 Paternitätsgesetzgebung Schwyz und Helvetik; Nr. 72-120, 12.02.1847 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.94.005
Signatur Archivplan:HA.IV.94.005
Frühere Signaturen:358
Titel:Paternitätsgesetzgebung Schwyz und Helvetik; Nr. 72-120
Entstehungszeitraum:12.02.1847
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 94.005

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:In der Reihenfolge:
- Satzung über uneheliche Schwangerschaften, Paternität und Ehebruch (18. Jh. oder früher)
- Weisung des helvetischen Vollziehungs-Direktoriums über die für Paternitätsansprachen zuständigen Gerichte
- Paternitätsverordnung vom 25.1.1825: zwei handschriftliche Ausfertigungen, die eine datiert 30.6.1836, die andere undatiert
- Empfangsbestätigungen anderer Kantone für die ihnen mitgeteilte Paternitätsverordnung vom 25.1.1825. Manche Kantone kritisieren die Verordnung wegen Unklarheiten und erbitten nähere Aufschlüsse. Mit UR kommt es zu Diskussionen über ein Konkordat (Nr. 94-95). Der Bezirk March bittet im März 1826 um Zusendung der Verordnung und fragt, ob sie den anderen Kantonen tatsächlich mitgeteilt worden sei (Nr. 97).
- Schreiben aus den Jahren 1834-1843 von Bezirken (Einsiedeln oder Schwyz) oder der Zentralpolizeidirektion an Kanzlei oder Regierung des Kantons wegen Problemen in Paternitätsfällen, wo eine der involvierten Personen von auswärts ist (Auskunftsbegehren über bestehende Gesetze und Konkordate, Anregungen für neue Verordnungen). Dazu ein Schreiben der March von 1847 mit der Bitte um Mitteilung bestehender Gesetze und Konkordate, da in der March eine Kommission mit der gesetzlichen Neuregelung der Paternitätsfälle befasst ist.
- Streit in einem Paternitätsfall zw. UR und SZ, wo UR den beschuldigten Schübelbacher (Johann Ulrich Krieg) zur Stellung herausverlangt, was SZ mit Verweis auf sein Paternitätsgesetz verweigert (Brief von UR an SZ, 1840)
- Bestimmungen und Anfragen zur Eruierung des Vaters eines unehelichen Kindes (Frage der Beeidigung der Gebährenden; helvetisches Verbot der Gefangensetzung der Schwangeren und der Unterlassung der Hilfeleistung durch die Hebamme, bis die Gebährende den Vater genannt hat)
- Helvetische Gesetze und Beschlüsse zum bürgerlichen Stand und den Ortsbürgerrechten der unehelichen Kinder sowie zu ihrer Einschreibung in die Taufbücher
- Anfragen auswärtiger Stellen über die in SZ geltenden Gesetze und Bestimmungen

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Paternitätssachen; Uneheliche Schwangerschaften; Helvetische Behörden; Geniessverhöre; Bürgerrecht
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.94.005.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:12.02.1882
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=373215
 

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