HA.IV.89.008 Schwyzer Heimatscheine; Nr. 149-179, 01.06.1810-15.11.1831 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.89.008
Signatur Archivplan:HA.IV.89.008
Frühere Signaturen:354
Titel:Schwyzer Heimatscheine; Nr. 149-179
Entstehungszeitraum:01.06.1810 - 15.11.1831
Stufe:Dossier
Archivalienart:Faszikel
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 89.008

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Die Schwyzer Heimatscheine weisen als Besonderheit die Klausel auf, dass der Schein alle zehn Jahre erneuert werden muss, um seine Gültigkeit zu behalten. Das führt vielfach zu Problemen und Anständen.
Von 1810 zwei Anweisungen der Kantonskanzlei an die Bezirke bezügl. Ausstellung von Heimatscheinen. Anschliessend Gesuche von auswärts wohnenden Schwyzern um die Erneuerung des Scheins (bzw. um Ersatz durch einen unbefristeten Schein), v.a. aber fallbezogene Schreiben von anderen Kantonen: von Vorbehalten bis zur Nichtakzeptanz der Heimatscheine und Ausweisung der Personen (auch einige Briefe von Bezirksstellen und Briefentwürfe von SZ in solchen Angelegenheiten).
Die Stücke sind nach Kantonen (und innerhalb der Kantone nur chronologisch) geordnet. Betroffene Personen sind: Caspar Gasser in Ramiswil SO, Aloys Moos in LU, Niclaus Nigg in Romont FR, Johann-Wilhelm Kryenbühl in FR, Leodegar Jäggli in Luzern, Anna Maria Koller (Witwe von Peter Ospenthaler) in Ruswil LU, Johann Meinrad Schättin in Biberist SO, mehrere Kinder, die die Armenpflege Schwyz bei Privatpersonen in Malters, Littau und Neukirch unterbrachte, Familie Göldlin von Tiefenau in Luzern, Anton Hofliger (Papierfabrikant) in FR.
Ohne Bezug zu der genannten Klausel scheinen Nr. 175-179 zu sein: Gesuch um Heimatschein für den in Solothurn wohnenden Schwyzer Schuster Alois Blum und sein unehelich geborenes Enkelkind Joseph (vgl. 71.007, Nr. 70-79).

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Niederlassung; Aufenthalt; Heimatscheine
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.89.008.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:15.11.1866
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=373151
 

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