Identifikation |
Signatur: | HA.IV.67.004 |
Signatur Archivplan: | HA.IV.67.004 |
Titel: | Bezirkskanzlei Schwyz; Nr. 175-229 |
Entstehungszeitraum: | 04.07.1810 - 29.12.1810 |
Stufe: | Dossier |
Archivalienart: | Akten |
Bisherige Zitierweise: | STASZ, Akten 1, 67.004 |
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Kontext |
Name der Provenienzstelle: | STASZ |
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Inhalt und innere Ordnung |
Darin: | Akten der Kanzlei des Bezirks Schwyz.
Für eine Charakterisierung siehe den Kommentar im Eintrag zur Theke.
Chronologische Ordnung. Schriftstücke, die sowohl ein Datum der Entstehung als eines der Behandlung im Rat oder der Behandlung durch die Kanzlei tragen, sind nach letzterem eingereiht. Nr. 213 und 214 ohne Datum.
Besonders erwähnt seien die folgenden Dokumente: - Eine von der Kanzlei vorgenommene Abschrift eines Schreibens von Pfarrer und Gemeindepräsident von Rothenthurm an den Landammann (des Inhalts, man müsse noch diese Nacht ausrücken, um zu verhindern, dass eine gewesene Dienstmagd und ein "ehr- undsittenloser, und nebstbey in fast jeder Hinsicht sehr gefährlicher Mann", von dem sie zum zweiten Mal schwanger sei, gemeinsam durchbrennen) (Nr. 186). - Eine ausführliche Petition von vier Brüdern, die sich dagegen zur Wehr setzen, dass ihrer Schwester ein neuer Vogt verordnet wurde. Gibt unter anderem Aufschluss über den Grund der Bevogtigung und die Aufgaben des Vogts (Nr. 187; zum gleichen Fallauch Nr. 188). - Zwei Listen "Tarife der Eingangs Gebühren von nachbenannten Lebensmitteln und anderen Handelswaaren als Anhang zum Beschluss vom 12. Sept. 1810" (Nr. 189, 190). - Schreiben nach Nidwalden in der Sache eines Kindes, das von einer Nidwaldnerin im Muotatal "gelegt" (ausgesetzt?) wurde, das in Einsiedeln getauft wurde, wobei der Vater der Nidwaldnerin angab, die Mutter sei eine gewisse Frau aus Erstfelden, unddas nun, begleitet von diesem Schreiben, nach Nidwalden überbracht wird (Nr. 193, 194). - Zwei Listen "Tarif der ausserordentlichen Abgabe, auf nachbenannte Waaren, nach Schweizer Franken und Markgewicht", enthaltend Baumwolle, Zucker, Tee, Kaffee, Indigo etc.etc. (Nr. 213, 214). - Zwei Bescheinigungen von Männern, dass sie einverstanden seien, wenn eine Frau (eine Schwester von ihnen?) 160 Gulden von ihrem Vermögen zur Bestreitung des Lehrgelds für ihren Sohn verwende (Nr. 227, 228). |
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Zugangs- und Benutzungsbestimmungen |
Register: | Nein |
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Sachverwandte Unterlagen |
Digitalisat vorhanden: | Ja |
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Anmerkungen |
Allgemeine Anmerkungen: | Kanzlei; Bezirkskanzlei Schwyz; Kanzleikorrespondenz; Zoll; Zollwesen; Abgaben |
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Dateien |
Dateien: | |
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Benutzung |
Schutzfristende: | 29.12.1845 |
Erforderliche Bewilligung: | Archiv |
Physische Benützbarkeit: | Uneingeschränkt |
Zugänglichkeit: | Mitarbeiter |
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URL für diese Verz.-Einheit |
URL: | https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=372922 |
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