HA.IV.54 Hoheitsrechte des Kantons Schwyz an anderen Orten 1669-1849, 28.01.1669-14.04.1849 (Serie)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.54
Signatur Archivplan:HA.IV.54
Frühere Signaturen:186
Titel:Hoheitsrechte des Kantons Schwyz an anderen Orten 1669-1849
Entstehungszeitraum:28.01.1669 - 14.04.1849
Stufe:Serie
Archivalienart:Theke
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 54

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Auf dem offenen See durfte zuerst frei gefischt werden. Der Uferstreifen jedoch gehörte zur Gemeinmarch der Siedlungsgenossen und war ihren Fischern vorbehalten. Es entwickelten sich auch herrschaftl. Sonderrechte wie die Fischämter von St. Leodegar in Luzern, woraus z.T. private Fischereirechte entstanden (z.B. 1465 Luzerner Rohrgesellen, 1607 St.-Niklausen-Bruderschaft von Stansstad). Die Fischenzen deckten sich oft nicht mit den Hoheitsrechten und waren umstrittener als diese. 1655 beispielsweise, kam es zwischen Luzern und Nidwalden zum Streit um Fischereirechte im Stanser Trichter. Vorschriften für den Fischmarkt sind ausser für Uri in allen Anrainerständen überliefert. Für Luzern sind solche bereits im ältesten Ratsbüchlein (um 1318) festgehalten. Zahlreich sind die einzelörtischen, ab 1480 z.T. auch überörtischen Vorschriften zu Schongebieten, Schonzeiten und Fanggeräten. Nach der Helvetik wurde die Fischerei in allen Orten zu einem kant. Hoheitsrecht. 1890 schlossensich die Kantone zum Fischereikonkordat V. zusammen. Ende des 20. Jh. lebten 27 Betriebe mit rund 40 hauptberufl. Arbeitskräften von der Fischerei. (hls)

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein
 

Benutzung

Schutzfristende:14.04.1884
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=372826
 

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