HA.IV.36.014 Schiesswesen, Nr. 114-129, 20.05.1804-16.10.1845 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.36.014
Signatur Archivplan:HA.IV.36.014
Frühere Signaturen:379
Titel:Schiesswesen, Nr. 114-129
Entstehungszeitraum:20.05.1804 - 16.10.1845
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 36.014

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Verschiedene Akten rund um die Organisation von Schiessen und Schützenfesten, zum Schützenhaus oder dem Schiesswesen allgemein im Kanton Schwyz.
Nr. 114: Kanzlei Schwyz informiert über den Beschluss des Kantonsrat zur Wiedereröffnung der Schiessstände. Das Schiessen sei «Mittel gewessen, die junge Mannschaft nicht nur unschuldig zu ergözen, sondern zugleich auch in richtigem und geschiktem Gebrauch der Gewehre zu üben und Ihren schon angebohren Anlage zur Waffenübung sowohl als der ansonstigen eigenthümlichen Kriegslust nur noch einen höheren Schwung und Bildung zugeben». 20.5.1804.
Nr. 115: Vorschläge der Kommission zur Regulierung des Schiesswesens, u.a. Verteilung der Neujahrsgelder an die «Zielschaften», Schützenordnung, Verbesserung des Schützenhauses in Schwyz. Beilage: «Einstweilige Verteilung der 400 Gulden Schützengeld». U.a. Gabe an das Schützenhaus in Riemenstalden. 24.5.1804.
Nr. 116: Petition der Zielschaften (Schützengesellschaften) des Bezirks Schwyz an die Oberallmendgenossenschaft um die Überlassung der Einträge des grossen Rieds in Iberg. Namentlich erwähnte Schützenmeister: Inderbitzin, Steinen; Ulrich, Sattel; Lüönd, Rothenthurm; Von Euw, Lauerz; Caspar Reichlin, Steinerberg; Giger, Schwyz. 12.5.1807.
Nr. 117: Josef Anton Räber, Alpthal, zur Abhaltung von Schützenmahl, Tanz und Ausschiessen innert eines Tages und einer Nacht, jedoch nicht an einem Sonntag. 11.10.1818.
Nr. 118-120: Dominik Buchmann, Gemeindeschreiber Sattel, zum Bau des neuen Schützenhauses. Der neue Strassenplan «duldet» das Schützenhaus nicht mehr «auf dem bisherigen Posten». 1.11.1822. Buchmann mahnt am 4.2.1824 erneut wegen dem ausstehenden Ersatz - materiell oder finanziell - für das abgebrochene Schützenhaus in Sattel. Schützenmeister: Alt: Melchior Schuler, Neu: Franz Meinrad Schilter. 4.2.1824. Sattel akzeptiert vorläufig die Summe von 12 Dublonen, behält sich offen, allenfalls einen Nachtrag zu fordern. Gleichzeitig bittet man um Pulver für notwendige Sprengungen beim Neubau des Schützenhauses. 30.7.1824.
Nr. 121: Küssnacht protestiert, dass für ein Freischiessen in Schwyz 4 Louis d'or aus der Kantonskasse gezahlt werden, andere Schützengesellschaften aber aus der gleichen Kasse keine Unterstützung erhalten haben. 26.9.1834.
Nr. 122, 123: Josef Kamer, Schützenmeister von Schwyz, zur Verteilung der Schützengelder: jeder Major oder Hauptmann in fremden Diensten zahlt jährlich 55 Gulden, die auf die 14 Schützengesellschaften des Bezirkes Schwyz verteilt werden. Schwyz erhält dabei mehr als die Hälfte. 3.9.1835. Kamer erneut zur Verteilung der Gelder. Beilagen: Verteilung der Preisgelder für das Schiessen in Schwyz vom 18. und 19.10.1835 sowie Bemerkungen zu den jährlichen Beiträgen, u.a. der Korpsgaben der in neapolitanischen Diensten stehenden Männer. 22.9.1835.
Nr. 124: Schützenordnung, um 1836. Schättin, Schützenschreiber.
Nr. 125: Joachim Schindler, Landesschützenmeister, kann die Rechnung nicht abschliessen, da ihm die Gelder der Kompaniegabe aus Neapel fehlen. Er kontaktierte Hauptmann Franz Schnüriger, in Neapel. 13.12.1838.
Nr. 126: Der Landeschützenmeister bittet den Bezirk Schwyz um finanzielle Unterstützung der Schützengesellschaften. Bericht über die Beiträge u.a. Kompaniegelder der neapolitanischen und römischen Solddienstleister. 5.5.1839.
Nr. 127: Josef Giger, Sekretär, im Namen des Schützenministers des Bezirks Schwyz zum Einzug und der Verteilung der Kompaniegelder. 29.3.1842.
Nr. 128: Abschrift eines Beschlusses des Bezirksrats zur Bezahlung der Kompaniegelder bz. der Schützengaben durch die Hauptleute des in Bologna stehenden päpstlichen Regiments. 9.10.1845.
Nr. 129: Abschrift des Briefes an das Kommando des 1. «Fremden Regiments in römischem Dienste à Bologna» betreffend der Bezahlung der Schützen- und Kastengelder. 16.10.1845.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Militärorganisation; Militärwesen; Militär; Schiesswesen; Schützen, Schiessen; Oberallmeind; Strassenbau; Fremde Dienste; Dienste, fremde
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.36.014.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:16.10.1880
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=372652
 

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