HA.IV.16.013 Tagsatzung 1831, Nr. 181-198, 11.10.1831-26.12.1831 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:HA.IV.16.013
Signatur Archivplan:HA.IV.16.013
Frühere Signaturen:259
Titel:Tagsatzung 1831, Nr. 181-198
Entstehungszeitraum:11.10.1831 - 26.12.1831
Stufe:Dossier
Archivalienart:Faszikel
Bisherige Zitierweise:STASZ, Akten 1, 16.013

Kontext

Name der Provenienzstelle:STASZ

Inhalt und innere Ordnung

Darin:Nr. 181-189, 191-194, 196, 197: Briefe der Tagsatzungsgesandten Nazar Reichlin und/oder Franz Xaver von Weber aus Luzern, teilweise mit Beilagen. Neben Berichten zu den Ereignissen im Kanton Basel und Neuenburg Informationen zu Geschäften der Tagsatzung und zur Lage im In- und Ausland, speziell zu Schwyz:

Nr. 182: Reichlin und von Weber teilen mit, dass endlich die Schwyzer Angelegenheit vor der Tagsatzung verhandelt wurde. Das alte Land verlangt die Aufhebung des Provisorums in den Bezirken, Herstellung der gesetzlichen Ordnung, ist aber bereit, «eine gütliche Ausgleichung zu versuchen». Die Gesandten schreiben aber, dass trotz ihres auch von den Gegnern gewürdigten Einsatzes (!) wegen vorgefassten Meinungen nur folgender Beschluss erreicht werden konnte: Beide Parteien (altes Land, äussere Bezirke) müssen sich bis zur nächsten ordentlichen Tagsatzung 1832 über eine neue Verfassung einigen. Der Vorort muss darüber informiert werden. Reichlin und von Weber sehen vor allem den Zeitgewinn als Vorteil. Für Schwyz sprach Genf, am meisten gegen Schwyz war Graubünden (Instruktionen für Graubünden liegen als Abschrift bei). 6.10.1831.
Nr. 190: Gedruckter, 5seitiger (zweiter) Bericht der Sanitätskommission zu den Vorsichtsmassnahmen gegen die asiatische Cholera. 3.11.1831.
Nr. 193: Reichlin berichtet im PS, dass er Tagsatzungspräsident Amrhyn über einen Beschluss des Landrats betreffend der äusseren Bezirke informiert hat. Reichlin bittet darum, von Weber nach Luzern zu schicken. 14.12.1831.
Nr. 194: Reichlin schickt eine (nicht vorhandene) Kopie des Briefes der «vereinigten Bezirke» an die Tagsatzung nach Schwyz. Da der Brief in den nächsten Tagen der Tagsatzung vorgelegt werden soll, bittet er nochmals um die Entsendung von Webers. Verfassung und Trennung von Basel wurde diskutiert. 17.12.1831.
Nr. 196: Reichlin beschwerte sich bei verschiedenen Gesandtschaften über den Brief der äusseren Bezirke. Er meint, dass sie mit «ihrem Begehren dennoch nichts ausrichten». 20.12.1831.
Nr. 197: Reichlin und von Weber berichten, dass in der Sitzung vom 23.12.1831 der Brief der äusseren Bezirke «samt der famosen Protestation» der Tagsatzung vorgelegt wurde. Auf Begehren der Schwyzer Gesandten werden verschiedene Aktenstücke verlesen, u.a. zur Beziehung der Bezirke mit dem Kloster Einsiedeln (Einsiedeln muss Salz bei den vier Bezirken beziehen, 100 Louis d'or an die Ausgaben der Bezirke beitragen). Reichlin und von Weber haben die Argumente der Gegner «in schlagender Schilderung gerügt». Sie hoffen, dass mit der Bestätigung eines Beschlusses vom 6.10.1831 die öffentliche Ruhe wieder im Kanton einkehrt und das Kloster Einsiedeln von den äusseren Bezirken nicht mehr belästigt wird. Die Gesandten betonen erneut die Rechtmässigkeit der Position des alten Landes und die Bereitschaft zum gütlichen Ausgleich. 24.12.1831. Beilage: Tagsatzungsbeschluss betreffend der Angelegenheiten des Kantons Schwyz vom 23.12.1831.
Nr. 198: Schreiben von Luzern als Vorort an Landammann Joachim Schmid zu Handen der Landräte der Bezirke March, Einsiedeln, Pfäffikon und Küssnacht vom 26.12.1831. Antwort auf den Protest der äusseren Bezirke gegen die Gesandtschaft von Schwyz und die Briefe an Einsiedeln. Luzern betont, dass gemäss Tagsatzungsbeschluss vom 6.11.1831 die momentanen Zustände weiterhin bestehen, diese jedoch keine rechtliche Anerkennung sind. Daher lehnt Luzern das Eintreten auf die Begehren der äusseren Bezirke ab und betont, dass alle Aktionen zu unterlassen sind, die eine Annäherung der vier Bezirke ans alte Land gefährden.

Zugangs- und Benutzungsbestimmungen

Register:Nein

Sachverwandte Unterlagen

Digitalisat vorhanden:Ja

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Eidgenossenschaft; Tagsatzung; Abschiede; Ausserschwyz; Kantonstrennung; Kanton Ausserschwyz; Bezirk Einsiedeln; Bezirk Küssnacht; Bezirk March; Bezirk Pfäffikon; Bezirk Schwyz; Bezirk Wollerau
 

Dateien

Dateien:
  • HA.IV.16.013.pdf
 

Benutzung

Schutzfristende:26.12.1866
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=372418
 

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