BEZ.03.130.2.B.XV.200.7 Der kantonale Kriegsrat orientiert die Militärkommission des Bezirks, dass die Remplacements im Auszug und in der Landwehr mit wenig Ausnahmen nicht mehr zulässig seien., 15.07.1848 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:BEZ.03.130.2.B.XV.200.7
Signatur Archivplan:130.2.B.XV.200.7
Frühere Signaturen:B XV 200.7
Titel:Der kantonale Kriegsrat orientiert die Militärkommission des Bezirks, dass die Remplacements im Auszug und in der Landwehr mit wenig Ausnahmen nicht mehr zulässig seien.
Entstehungszeitraum:15.07.1848
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:15.07.1918
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=723503
 

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