BEZ.03.B.XV.44.2 Die Kantonskanzlei informiert über den Kantonsratsbeschluss, wonach zwecks Förderung der französischen Kriegsdienste inskünftig alle Kantonsangehörigen, die dort eintreten, daheim die Gemeinde- und Koporationsgüter weiterhin geniessen können., 28.02.1807 (Dossier)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XV.44.2
Signatur Archivplan:B.XV.44.2
Titel:Die Kantonskanzlei informiert über den Kantonsratsbeschluss, wonach zwecks Förderung der französischen Kriegsdienste inskünftig alle Kantonsangehörigen, die dort eintreten, daheim die Gemeinde- und Koporationsgüter weiterhin geniessen können.
Entstehungszeitraum:28.02.1807
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:28.02.1842
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=722445
 

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