BEZ.03.B.XV.39 Die Kantonskanzlei informiert den Bezirk March vom Beschluss des Dreifachen Kantonsrats, wonach es den Landleuten verboten ist, in Kriegsdienste von Ländern zu treten, welche mit dem Kanton keine Kapitulation abgeschlossen haben., 06.10.1825 (Dossier)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XV.39
Signatur Archivplan:B.XV.39
Titel:Die Kantonskanzlei informiert den Bezirk March vom Beschluss des Dreifachen Kantonsrats, wonach es den Landleuten verboten ist, in Kriegsdienste von Ländern zu treten, welche mit dem Kanton keine Kapitulation abgeschlossen haben.
Entstehungszeitraum:06.10.1825
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:06.10.1860
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=722439
 

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