BEZ.03.B.XXII.886.2 Maria Anna Hospitaler von Goldau erklärt, dass entgegen ihrer früheren Aussage, Johannes Bruhin sei der Vater ihres Kindes, sie dies zurücknehme, indem sie "auch mit anderen einen solchen Umgang gepflogen habe, desnachen sie sich verbunden, das Kind als eine getreue Mutter auf

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XXII.886.2
Signatur Archivplan:B.XXII.886.2
Titel:Maria Anna Hospitaler von Goldau erklärt, dass entgegen ihrer früheren Aussage, Johannes Bruhin sei der Vater ihres Kindes, sie dies zurücknehme, indem sie "auch mit anderen einen solchen Umgang gepflogen habe, desnachen sie sich verbunden, das Kind als eine getreue Mutter auf sich zu nemmen und solches nach ihren Kräften möglich zu besorgen".
Entstehungszeitraum:18.09.1798
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirksgericht / Bezirksamt
 

Benutzung

Schutzfristende:18.09.1833
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/scopeQuery/detail.aspx?ID=699830
 

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