BEZ.03.B.XXa.28 Landammann und Rat zu Schwyz erneuern das Verbot für Märchler in „unsern Bergen und Alpen“ Klein- und Grosswild zu jagen, verordnen für die March den Jagdbann für „gewildt und wildt flügel“ von der Alten Fasnacht bis St. Jakobi, während Wild ausser Landes zu verkaufen verboten blei

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XXa.28
Signatur Archivplan:B.XXa.28
Titel:Landammann und Rat zu Schwyz erneuern das Verbot für Märchler in „unsern Bergen und Alpen“ Klein- und Grosswild zu jagen, verordnen für die March den Jagdbann für „gewildt und wildt flügel“ von der Alten Fasnacht bis St. Jakobi, während Wild ausser Landes zu verkaufen verboten bleibt.
Entstehungszeitraum:23.05.1690
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:23.05.1725
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=697616
 

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