BEZ.03.B.XXa.18 Der Landrat zu Schwyz ändert den Landsgemeindebeschluss vom 23.10.1712 dahin ab, dass die „Angehörigen“ aus der March, Einsiedeln, den Höfen Wollerau und Pfäffikon und Küssnacht inskünftig nur noch „mit einer einfachen Gesandtschaft“ an der Schwyzer Landsgemeinde erscheinen müssen.

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XXa.18
Signatur Archivplan:B.XXa.18
Titel:Der Landrat zu Schwyz ändert den Landsgemeindebeschluss vom 23.10.1712 dahin ab, dass die „Angehörigen“ aus der March, Einsiedeln, den Höfen Wollerau und Pfäffikon und Küssnacht inskünftig nur noch „mit einer einfachen Gesandtschaft“ an der Schwyzer Landsgemeinde erscheinen müssen.
Entstehungszeitraum:19.04.1791
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:19.04.1826
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=697606
 

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