BEZ.03.B.XIXb.104 Urteil im Streit zwischen den Genossen von Bettnau, und den Genossen von Siebnen, und Anweisung, dass sie gemeinsam die Genossame genannt „Spilhoff“ bzw. Spillwisen zu nutzen und die Wuhrpflicht zu erfüllen haben, während die „Gnossen in Stöcken“ [Rotstöck?] bei ihrem Herkommen v

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIXb.104
Signatur Archivplan:B.XIXb.104
Titel:Urteil im Streit zwischen den Genossen von Bettnau, und den Genossen von Siebnen, und Anweisung, dass sie gemeinsam die Genossame genannt „Spilhoff“ bzw. Spillwisen zu nutzen und die Wuhrpflicht zu erfüllen haben, während die „Gnossen in Stöcken“ [Rotstöck?] bei ihrem Herkommen verbleiben sollen.
Entstehungszeitraum:24.05.1590
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:24.05.1625
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=697537
 

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