BEZ.03.B.XIXb.2 Landammann und Rat zu Schwyz bestätigen auf Antrag der Ammänner Hegner und Bruhin namens der Landschaft, dass sich Landleute von Schwyz und der March wie bisher für 33 Kronen in die Genossame Siebnen einkaufen können, obwohl sich die Genossen von Siebnen dagegen wehren wollten mit

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIXb.2
Signatur Archivplan:B.XIXb.2
Titel:Landammann und Rat zu Schwyz bestätigen auf Antrag der Ammänner Hegner und Bruhin namens der Landschaft, dass sich Landleute von Schwyz und der March wie bisher für 33 Kronen in die Genossame Siebnen einkaufen können, obwohl sich die Genossen von Siebnen dagegen wehren wollten mit Hinweis auf die Übernutzung und ihr vor „villen Jahren“ verbranntes Genossenarchiv.
Entstehungszeitraum:12.06.1770
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei

Sachverwandte Unterlagen

Veröffentlichungen:HUNGER, S. 51.

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen:Fehlt_Stand: 13.03.2024
 

Benutzung

Schutzfristende:12.06.1805
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=697526
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr it nl ar hu ro
Online Archivkatalog des Staatsarchivs Schwyz