BEZ.03.B.XIXa.129 Landammann und Rat zu Schwyz erklären, dass, nachdem auf Antrag der Abgeordneten Statthalter Johannes Huber, Säckelmeister und Einsiedler Amtmann Johann Georg Steinegger und Landschreiber Johann Rudolf Hegner ein zugunsten der Märchler Müller ausgesprochenes Marktverbot für fremd

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIXa.129
Signatur Archivplan:B.XIXa.129
Titel:Landammann und Rat zu Schwyz erklären, dass, nachdem auf Antrag der Abgeordneten Statthalter Johannes Huber, Säckelmeister und Einsiedler Amtmann Johann Georg Steinegger und Landschreiber Johann Rudolf Hegner ein zugunsten der Märchler Müller ausgesprochenes Marktverbot für fremdes Brot aufgehoben wurde, der Wochenmarkt zu Lachen weiterhin frei und offen bleiben soll. Kopie von Landschreiber Thaddäus Gruber um 1760.
Entstehungszeitraum:17.06.1662
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei

Sachverwandte Unterlagen

Veröffentlichungen:HUNGER, S. 237.
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
BEZ.03.B.XIXa.1 Im Namen der Schwyzer Obrigkeit vermitteln Hauptmann Michael Schorno, alt Landammann, und Obristwachtmeister Kaspar Ab Yberg, derzeit Landeshauptmann und Landesstatthalter, u.a. im Streit um den gegenseitigen Zugang zu den Wochenmärkten in Lachen und Rapperswil., 1658 (ca.) (Dossie
 

Benutzung

Schutzfristende:17.06.1697
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=697407
 

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