BEZ.03.B.XIXa.95 Landammann und Rat zu Schwyz, gestützt auf das Gesetz vom 30.06.1795, verordnen, dass mehr als einjährige Schweine nur mit Bewilligung, dass Schafe und Ziegen nur zu 2 Dritteln ausgeführt werden dürfen, und dass die Ausfuhr von Baumfrüchten, Steinobst, Most, Brannwein und Zwetsche

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIXa.95
Signatur Archivplan:B.XIXa.95
Titel:Landammann und Rat zu Schwyz, gestützt auf das Gesetz vom 30.06.1795, verordnen, dass mehr als einjährige Schweine nur mit Bewilligung, dass Schafe und Ziegen nur zu 2 Dritteln ausgeführt werden dürfen, und dass die Ausfuhr von Baumfrüchten, Steinobst, Most, Brannwein und Zwetschenbranz verboten ist.
Entstehungszeitraum:01.09.1795
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:01.09.1830
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=697374
 

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