BEZ.03.B.XIXa.87 Der Landrat zu Schwyz verordnet, dass nur das zum Wiederverkauf bestimmte Vieh über Brunnen geführt werden muss, und verbietet jedoch den Verkauf von als Drittel für das Inland reservierten Milchkühen und Rindern., 06.09.1794 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIXa.87
Signatur Archivplan:B.XIXa.87
Titel:Der Landrat zu Schwyz verordnet, dass nur das zum Wiederverkauf bestimmte Vieh über Brunnen geführt werden muss, und verbietet jedoch den Verkauf von als Drittel für das Inland reservierten Milchkühen und Rindern.
Entstehungszeitraum:06.09.1794
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:06.09.1829
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=697365
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr it nl ar hu ro
Online Archivkatalog des Staatsarchivs Schwyz