BEZ.03.B.XIXa.79 Landammann und Rat zu Schwyz verordnen, das wegen des reichlichen Heuvorrats der Viehkauf den welschen Händlern ab St. Gallustag, und das auswärtige Füttern des Viehs bis St. Nikolaustag verboten ist., 14.10.1788 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIXa.79
Signatur Archivplan:B.XIXa.79
Titel:Landammann und Rat zu Schwyz verordnen, das wegen des reichlichen Heuvorrats der Viehkauf den welschen Händlern ab St. Gallustag, und das auswärtige Füttern des Viehs bis St. Nikolaustag verboten ist.
Entstehungszeitraum:14.10.1788
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:14.10.1823
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=697356
 

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