BEZ.03.B.XIXa.65.1-2 Landessäckelmeister Franz Anton von Hospenthal lässt auskünden, dass es den Müllern und Bäckern verboten ist, den Mehl- und Brotpreis wegen der Seegefrörne anzuheben., 22.02.1766 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIXa.65.1-2
Signatur Archivplan:B.XIXa.65.1-2
Titel:Landessäckelmeister Franz Anton von Hospenthal lässt auskünden, dass es den Müllern und Bäckern verboten ist, den Mehl- und Brotpreis wegen der Seegefrörne anzuheben.
Entstehungszeitraum:22.02.1766
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei

Sachverwandte Unterlagen

Veröffentlichungen:HUNGER, S. 215.
 

Benutzung

Schutzfristende:22.02.1801
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=697342
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr it nl ar hu ro
Online Archivkatalog des Staatsarchivs Schwyz