BEZ.03.B.XIXa.34 Landammann und Rat zu Schwyz verordnen angesichts des „übertriebenen“ Rindermarkts von Lauis (Lugano), dass der Vorkauf von Rindvieh verboten, dass für die welschen Kaufleute bis Martini der Viehkauf gestattet ist, und dass Private mit eigenem Vieh mit obrigkeitlicher Bewilligung

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIXa.34
Signatur Archivplan:B.XIXa.34
Titel:Landammann und Rat zu Schwyz verordnen angesichts des „übertriebenen“ Rindermarkts von Lauis (Lugano), dass der Vorkauf von Rindvieh verboten, dass für die welschen Kaufleute bis Martini der Viehkauf gestattet ist, und dass Private mit eigenem Vieh mit obrigkeitlicher Bewilligung zu Markte fahren dürfen.
Entstehungszeitraum:19.10.1719
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:19.10.1754
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=697310
 

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