BEZ.03.B.XIXa.12 Landammann und Rat zu Schwyz befreien die Recker des Obern Wassers der Linth zu Zeiten der Seegefrörne von gewissen Vorschriften, wie sie 1611 erlassen wurden., 31.01.1626 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIXa.12
Signatur Archivplan:B.XIXa.12
Titel:Landammann und Rat zu Schwyz befreien die Recker des Obern Wassers der Linth zu Zeiten der Seegefrörne von gewissen Vorschriften, wie sie 1611 erlassen wurden.
Entstehungszeitraum:31.01.1626
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Verzeichnungseinheiten:siehe auch:
BEZ.03.B.XIXa.13 Kopie betreffend Befreiung der Recker des Obern Wassers der Linth zu Zeiten der Seegefrörne von gewissen Vorschriften, wie sie 1611 erlassen wurden., 31.01.1626 (Dossier)
 

Benutzung

Schutzfristende:31.01.1661
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=697288
 

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