BEZ.03.B.XVIII.19 Nachdem infolge eines Landsgemeindebeschlusses von 1753 die Vergantung der Waldatzung unterhalb der Gueteregg und Rinderegg samt Beschwerde "des Hangs" gegen Einsiedeln erfolglos verlaufen ist, wird dieses aufgrund des Landsgemeindebeschlusses vom 05.05.1754 den "Flit Zaugen geno

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XVIII.19
Signatur Archivplan:B.XVIII.19
Titel:Nachdem infolge eines Landsgemeindebeschlusses von 1753 die Vergantung der Waldatzung unterhalb der Gueteregg und Rinderegg samt Beschwerde "des Hangs" gegen Einsiedeln erfolglos verlaufen ist, wird dieses aufgrund des Landsgemeindebeschlusses vom 05.05.1754 den "Flit Zaugen genossen" auf 20 Jahre mit Nutz und Beschwerden übergeben.
Entstehungszeitraum:11.05.1754
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:11.05.1789
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=697225
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr it nl ar hu ro
Online Archivkatalog des Staatsarchivs Schwyz