BEZ.03.B.XVII.8 Landammann und Rat zu Schwyz verordnen als Weggeld in der March bei Pferd und Vieh für den "Vorkauf" (Zwischenhandel) 3 Batzen, für den Eigengebrauch jedoch 1 Batzen, welches auch für die Durchfuhr der aus dem Toggenburg stammenden Tiere gelten soll., 19.05.1778 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XVII.8
Signatur Archivplan:B.XVII.8
Titel:Landammann und Rat zu Schwyz verordnen als Weggeld in der March bei Pferd und Vieh für den "Vorkauf" (Zwischenhandel) 3 Batzen, für den Eigengebrauch jedoch 1 Batzen, welches auch für die Durchfuhr der aus dem Toggenburg stammenden Tiere gelten soll.
Entstehungszeitraum:19.05.1778
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:19.05.1813
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=697135
 

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