BEZ.03.B.XVI.10 Abschrift betreffend Hauptmann Rudolf Hegner, derzeit (Land-)Ammann in der March, und die Neun Geschworenen urteilen im Streit zwischen Ueli Schnellmann von Nuolen und Mathis Rothlin betr. den Fahrweg von der Mühle Nuolen via Fahr zu Widen, oberhalb des Heilighäuschens durch Jakob

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XVI.10
Signatur Archivplan:B.XVI.10
Titel:Abschrift betreffend Hauptmann Rudolf Hegner, derzeit (Land-)Ammann in der March, und die Neun Geschworenen urteilen im Streit zwischen Ueli Schnellmann von Nuolen und Mathis Rothlin betr. den Fahrweg von der Mühle Nuolen via Fahr zu Widen, oberhalb des Heilighäuschens durch Jakob Donners und Mathis Rothlins Wiesen und Weid genannt "Bobentall" über Bachtellen nach Tuggen. Jedermann darf wie bisher den Weg mit "Müller Ross", gefangenem Vieh, Schweinen für den Rapperswiler Markt und Wein gebrauchen, jedoch sind von März bis Martini Holz- und Steinfuhren verboten. Der Unterhalt des Heilghüslis in des (Jakob) Donners Liegenschaft obliegt dem Inhaber des Gutes, welcher den Fussweg wieder unter und vor dem Heilighäuslein durchgehen lassen muss.
Entstehungszeitraum:23.07.1823
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:23.07.1858
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=696964
 

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