BEZ.03.B.XIV.181.15 Landammann und Rat übersenden ein Mandat zur Auskündung, wonach das Mostwirten und Mosthäuser verboten werden, mit Ausnahme des bei dem Zapfen Ausschenkens und des aus den Häusern Tragens., 15.10.1604 (Dossier)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIV.181.15
Signatur Archivplan:B.XIV.181.15
Titel:Landammann und Rat übersenden ein Mandat zur Auskündung, wonach das Mostwirten und Mosthäuser verboten werden, mit Ausnahme des bei dem Zapfen Ausschenkens und des aus den Häusern Tragens.
Entstehungszeitraum:15.10.1604
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:15.10.1639
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=696441
 

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