BEZ.03.120.7.B.XIV.168.154 Das Polizeidepartement an das Bezirksammannamt mit der Anweisung, dass die Landjäger ihre Streifzüge von nun an stets mit scharf geladenem Gewehr zu absolvieren haben, 28.05.1859 (Dossier)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:BEZ.03.120.7.B.XIV.168.154
Signatur Archivplan:120.7.B.XIV.168.154
Frühere Signaturen:B XIV 168.154
Titel:Das Polizeidepartement an das Bezirksammannamt mit der Anweisung, dass die Landjäger ihre Streifzüge von nun an stets mit scharf geladenem Gewehr zu absolvieren haben
Entstehungszeitraum:28.05.1859
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:28.05.1929
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=696243
 

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