BEZ.03.120.7.B.XIV.130.174.1-2 Das Polizeidepartement teilt dem Bezirksammannamt mit, dass der Regierungsrat auf das Gesuch des Landjägers Sebastian Stählin in Tuggen um Versetzung nach Galgenen nicht eingetreten ist, weil derselbe sich wegen Schwängerung der Braut bereits verehelicht hat, wofür e

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:BEZ.03.120.7.B.XIV.130.174.1-2
Signatur Archivplan:120.7.B.XIV.130.174.1-2
Frühere Signaturen:B XIV 130.174.1-2
Titel:Das Polizeidepartement teilt dem Bezirksammannamt mit, dass der Regierungsrat auf das Gesuch des Landjägers Sebastian Stählin in Tuggen um Versetzung nach Galgenen nicht eingetreten ist, weil derselbe sich wegen Schwängerung der Braut bereits verehelicht hat, wofür er mit zweimal 24 Stunden verschäftem Arrest bestraft wird, welche Strafe auf das beiliegende Formular einzutragen ist.
Entstehungszeitraum:02.11.1852
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:02.11.1922
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=695921
 

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