BEZ.03.120.7.B.XIV.122 Der Regierungsrat an das Bezirksammannamt mit der Mitteilung des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, dass das Königreich Sachsen seinen Handwerksgesellen und Arbeiter Reisen in die Schweiz verboten habe, und dass schweizerische Wandergesellen bei der Einreise n

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:BEZ.03.120.7.B.XIV.122
Signatur Archivplan:120.7.B.XIV.122
Frühere Signaturen:B XIV 122
Titel:Der Regierungsrat an das Bezirksammannamt mit der Mitteilung des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes, dass das Königreich Sachsen seinen Handwerksgesellen und Arbeiter Reisen in die Schweiz verboten habe, und dass schweizerische Wandergesellen bei der Einreise nach Deutschland strengstens nach verbotenen Schriften untersucht würden
Entstehungszeitraum:22.02.1853
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:22.02.1923
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=695738
 

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