BEZ.03.120.6.B.XIV.96 Das Polizeidepartement des Kantons Schwyz an das Bezirksammannamt mit der Weisung, dass nur nichtverpfründete Geistliche aus anderen Kantonen oder dem Ausland Heimatscheine für die Niederlassungsbewilligung vorzulegen haben, 30.07.1850 (Dossier)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:BEZ.03.120.6.B.XIV.96
Signatur Archivplan:120.6.B.XIV.96
Frühere Signaturen:B XIV 96
Titel:Das Polizeidepartement des Kantons Schwyz an das Bezirksammannamt mit der Weisung, dass nur nichtverpfründete Geistliche aus anderen Kantonen oder dem Ausland Heimatscheine für die Niederlassungsbewilligung vorzulegen haben
Entstehungszeitraum:30.07.1850
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:30.07.1920
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=695714
 

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