BEZ.03.B.XIV.68 Die Kantonskanzlei ruft in Zusammenhang mit einer im Kanton Obwalden bestehenden Verordnung in Erinnerung, dass Nichtkantonsbürger ohne Heiratsbewilligung der Heimatpfarrei nicht getraut werden dürfen, 03.11.1842 (Dossier)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIV.68
Signatur Archivplan:B.XIV.68
Titel:Die Kantonskanzlei ruft in Zusammenhang mit einer im Kanton Obwalden bestehenden Verordnung in Erinnerung, dass Nichtkantonsbürger ohne Heiratsbewilligung der Heimatpfarrei nicht getraut werden dürfen
Entstehungszeitraum:03.11.1842
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:03.11.1877
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=695632
 

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