BEZ.03.B.XIV.47.93 Die Kantonskanzlei übermittelt die neuen Vorschriften für Reisepässe, Wanderbücher etc. zur Reise nach den kaiserlich-königlich österreichischen Staaten, die die eigenhändige Unterschrift des Passinhabers tragen müssen, 05.08.1844 (Dossier)

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIV.47.93
Signatur Archivplan:B.XIV.47.93
Titel:Die Kantonskanzlei übermittelt die neuen Vorschriften für Reisepässe, Wanderbücher etc. zur Reise nach den kaiserlich-königlich österreichischen Staaten, die die eigenhändige Unterschrift des Passinhabers tragen müssen
Entstehungszeitraum:05.08.1844
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:05.08.1879
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=695576
 

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