BEZ.03.B.XIV.37.25.1-3 Die Polizeidirektion Einsiedeln bittet um Aufenthaltsduldung für Johann Anton Hürlimann, Eingeteilter in Einsiedeln, da er in der March niemandem zur Last falle. Beschluss der Regierungskommission, dass Tolerierte bei beidseitigem Einverständnis von einem Bezirk in den ander

Archivplan-Kontext


Angaben zur Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIV.37.25.1-3
Signatur Archivplan:B.XIV.37.25.1-3
Titel:Die Polizeidirektion Einsiedeln bittet um Aufenthaltsduldung für Johann Anton Hürlimann, Eingeteilter in Einsiedeln, da er in der March niemandem zur Last falle. Beschluss der Regierungskommission, dass Tolerierte bei beidseitigem Einverständnis von einem Bezirk in den andern wandern dürfen.
Entstehungszeitraum:21.12.1838 - 01.10.1839
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:01.10.1874
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=695455
 

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