BEZ.03.B.XIV.31.31 Landammann Heinrich Martin Hediger antwortet dem Polizeipräsidenten (und Zeugherrn) Alois Schorno, dass dem Schneidermeister Dekret von Strassburg es nicht untersagt werden könne, sein Handwerk auszuüben, sofern nicht triftige andere Gründe angeführt werden., 01.03.1827 (Dossier

Archivplan-Kontext

 

Allgemeine Information

Angaben zur Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIV.31.31
Signatur Archivplan:B.XIV.31.31
Titel:Landammann Heinrich Martin Hediger antwortet dem Polizeipräsidenten (und Zeugherrn) Alois Schorno, dass dem Schneidermeister Dekret von Strassburg es nicht untersagt werden könne, sein Handwerk auszuüben, sofern nicht triftige andere Gründe angeführt werden.
Entstehungszeitraum:01.03.1827
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Angaben zum Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:01.03.1862
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL:https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=695124
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr it nl ar hu ro
Online Archivkatalog des Staatsarchivs Schwyz