BEZ.03.B.XIV.14 Laut Beschluss der Maienlandsgemeinde zu Ibach erneuern Landammann und Gesessener Landrat zu Schwyz die Verordnung, wonach es bei Busse verboten ist, Bettler und Landstreicher mehr als eine Nacht zu beherbergen, dass von den aufgegriffenen Personen die jungen und starken Männer in

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIV.14
Signatur Archivplan:B.XIV.14
Titel:Laut Beschluss der Maienlandsgemeinde zu Ibach erneuern Landammann und Gesessener Landrat zu Schwyz die Verordnung, wonach es bei Busse verboten ist, Bettler und Landstreicher mehr als eine Nacht zu beherbergen, dass von den aufgegriffenen Personen die jungen und starken Männer in ausländische Dienste verschickt, die Untauglichen und die Frauen aber mit Haarabschneiden und anderen massgeblichen Strafen gemassregelt werden sollen.
Entstehungszeitraum:05.05.1792
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:05.05.1827
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=695071
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr it nl ar hu ro
Online Archivkatalog des Staatsarchivs Schwyz