BEZ.03.B.XIV.7 Auf Vorbringen der Hauptleute haben Landammann und Rat zu Schwyz erkannt, dass, was in Wirtshäusern an Soldaten auf Kredit abgegeben wird, niemals von den Hauptleuten eingefordert werden kann, wenn es nicht mit deren Bewilligung und Erlaubnis geschehen ist., 06.02.1743 (Dossier)

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIV.7
Signatur Archivplan:B.XIV.7
Titel:Auf Vorbringen der Hauptleute haben Landammann und Rat zu Schwyz erkannt, dass, was in Wirtshäusern an Soldaten auf Kredit abgegeben wird, niemals von den Hauptleuten eingefordert werden kann, wenn es nicht mit deren Bewilligung und Erlaubnis geschehen ist.
Entstehungszeitraum:06.02.1743
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:06.02.1778
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=695064
 

Social Media

Weiterempfehlen
 
Startseite|Bestellkorbkeine Einträge|Anmelden|de en fr it nl ar hu ro
Online Archivkatalog des Staatsarchivs Schwyz