BEZ.03.B.XIV.2 Landammann und Gesessener Rat zu Schwyz verordnen mit Blick auf die kommende Engelweihe vom 09.09.1738 bis 11.09.1738, dass auf diesen Zeitpunkt hin alles fremde "Strolchen und Lumpenpack" aufgetrieben und über die Grenze gestellt werden soll, und dass, wer nach der Engelweihe noch

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIV.2
Signatur Archivplan:B.XIV.2
Titel:Landammann und Gesessener Rat zu Schwyz verordnen mit Blick auf die kommende Engelweihe vom 09.09.1738 bis 11.09.1738, dass auf diesen Zeitpunkt hin alles fremde "Strolchen und Lumpenpack" aufgetrieben und über die Grenze gestellt werden soll, und dass, wer nach der Engelweihe noch solche Leute, welche sich nicht selbst zu erhalten imstande sind, beherbergt, in eine Dublone Busse verfällt und für den verursachten Schaden aufkommen muss. Hiefür soll der Rat zu Lachen entsprechende Wachen z. B. beim Schlösslein Grinau aufstellen.
Entstehungszeitraum:28.08.1738
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:28.08.1773
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=695059
 

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