BEZ.03.B.XIII.16.7 Die Kanzlei des Kantons Schwyz teilt mit, dass gegen den Kanton Graubünden eine Viehsperre wegen Auftretens des Zungenkrebses beim Hornvieh und wegen der Maul- und Klauenseuche im Engadin GR erlassen wurde, dass mithin aus den angrenzenden Kantonen nur Vieh mit Gesundheitszeugni

Archivplan-Kontext


Identifikation

Signatur:BEZ.03.B.XIII.16.7
Signatur Archivplan:B.XIII.16.7
Titel:Die Kanzlei des Kantons Schwyz teilt mit, dass gegen den Kanton Graubünden eine Viehsperre wegen Auftretens des Zungenkrebses beim Hornvieh und wegen der Maul- und Klauenseuche im Engadin GR erlassen wurde, dass mithin aus den angrenzenden Kantonen nur Vieh mit Gesundheitszeugnissen eingeführt werden darf, und dass wegen der in den Kantonen Zürich und St. Gallen unter den Hunden regierenden Tollwut grösste Vorsicht angezeigt sei
Entstehungszeitraum:08.07.1824
Stufe:Dossier
Archivalienart:Akten

Kontext

Name der Provenienzstelle:Bezirkskanzlei
 

Benutzung

Schutzfristende:08.07.1859
Erforderliche Bewilligung:Archiv
Physische Benützbarkeit:Uneingeschränkt
Zugänglichkeit:Mitarbeiter
 

URL für diese Verz.-Einheit

URL: https://query.staatsarchiv.sz.ch/detail.aspx?ID=694995
 

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